Nichtwohngebäude

Lüftungskonzept Nichtwohngebäude, Schule, Büro, Praxis

Schule, Büro und Praxis benötigen ein Lüftungskonzept nach DIN EN 16798-3. Maßgeblich sind Personenzahl und Schadstofflast statt Wohnfläche. Diese Themenseite ordnet die Norm ein, vergleicht Anlagenkonzepte und zeigt ein Beispiel einer Grundschule mit 18 Klassenräumen.

Abgrenzung zu DIN 1946-6

Die DIN 1946-6 gilt für Wohngebäude. Schulen, Büros und Praxen unterliegen DIN EN 16798-3, ergänzt durch VDI 6038. Maßgeblich ist nicht die Fläche, sondern Personenzahl und Schadstofflast. Berechnungstools liefert die Profi Software, dazu hilft die Förderung bei der Finanzierung. Glossar DIN EN 16798-3 und Volumenstrom.

Welche Norm gilt wann

Wohngebäude bis sechs Wohneinheiten DIN 1946-6. Mehrgeschossige Wohngebäude oder gemischt genutzte Bauten beide Normen anteilig. Schule, Büro, Praxis ausschließlich DIN EN 16798-3. Glossar DIN EN 16798-3.

Was die Norm fordert

Personenbasierte Auslegung mit 30 m³/h pro Person als typischen Auslegungswert für Schulen. Im Büro 36 m³/h, im Hörsaal bis 50 m³/h. Bei Sonderlasten wie Druckern oder chemischen Stoffen erhöht sich der Wert.

Bezug zu VDI 6038

VDI 6038 ergänzt im Bereich Hygiene und Wartung. Sie ist keine Pflicht, gilt aber als anerkannte Regel der Technik. Im Konzept wird Bezug genommen, sofern Anlagentechnik geplant ist.

Was das GModG für Lüftungsanlagen verlangt

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz GEG) legt keine Volumenströme fest, regelt aber die Anlagentechnik. Für Anlagen mit Zu und Abluft ab 4.000 m³/h Zuluft gelten ein Grenzwert der spezifischen Ventilatorleistung nach DIN EN 16798-3 Kategorie 4 (§ 65) und die Pflicht zur Wärmerückgewinnung mindestens Klasse H3 nach DIN EN 13053 (§ 68). Ab 1. Januar 2027 sind Lüftungsanlagen mit mehr als 70 kW Nennleistung energetisch zu inspizieren, erstmals im fünften Jahr nach Inbetriebnahme und danach alle fünf Jahre (§§ 74 bis 76). Nichtwohngebäude mit Heizung, kombinierter Heizung und Lüftung oder Klimaanlage über 70 kW Nennleistung sind bis 31. Dezember 2029 mit Gebäudeautomation auszurüsten (§ 56). Die energetische Inspektion ersetzt keine Hygieneprüfung.

CO2 Konzentration als Leitgröße

In Schulen und Büros wird die Lüftung über CO2 gesteuert. Die Pettenkofer Zahl 1.000 ppm gilt als oberer Komfortwert.

CO2 WertBewertungEmpfehlung
unter 800 ppmsehr gutNennlüftung ausreichend
800 bis 1.000 ppmgutNennlüftung ausreichend
1.000 bis 1.400 ppmmäßigVolumenstrom erhöhen
1.400 bis 2.000 ppmschlechtStoßlüftung sofort, Anlage prüfen
über 2.000 ppmkritischAufenthalt nicht zumutbar

Bedarfssteuerung über CO2

Anlagen mit CO2 Sensoren regeln den Volumenstrom bedarfsgerecht. Ohne Belegung sinkt der Volumenstrom auf reduzierte Lüftung. Bei voller Klasse hochgefahrene Nennlüftung. Stromaufwand sinkt deutlich gegenüber Dauerbetrieb.

Anlagenkonzepte für Nichtwohngebäude

Drei Konzepte dominieren. Die Wahl orientiert sich an Gebäudegröße, Nutzung und Investitionsbudget.

Zentralanlage je Geschoss

Ein Gerät versorgt alle Räume eines Geschosses. Standard in Schulen und Büros. Höchster Komfort, mittlere Investition pro Raum.

Raumlüftungsgeräte

Ein Gerät je Klassenraum oder Büro. Geeignet für Sanierungen ohne zentrale Schächte. Wärmerückgewinnung individuell je Raum.

Hybride Konzepte

Kombination aus Zentralanlage und Raumlüftungsgeräten. Spart Investition bei großem Programm. Beliebt bei Sanierungen mit Bauabschnitten.

Beispiel Grundschule

Beispiel mit Annahmen: Grundschule aus den Sechzigerjahren, 18 Klassenräume, energetische Sanierung im Rahmen der BEG.

Anforderung

CO2 Grenzwert 1.000 ppm, personenbasierte Auslegung mit 30 m³/h pro Schüler. 25 Schüler pro Klasse, daraus 750 m³/h pro Raum. Schalldruck unter 35 dB(A) im Klassenraum.

Konzept

Zentralanlage je Geschoss, Wärmerückgewinnung 85 Prozent. Volumenstrombilanzierung über CO2 Sensoren in jedem Klassenraum. Schalldämpfer in den Hauptkanälen und Telefonieschalldämpfer zwischen den Klassen.

Investition

Im Beispiel angesetzt: Konzept rund 1.900 Euro, Anlage rund 320.000 Euro. Förderung als BEG Einzelmaßnahme Anlagentechnik über das BAFA mit 15 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben. Energieeffizienzexperte begleitet den Antrag.

Vier häufige Fehler im NWG

Typische Fehler im Überblick.

  1. 01

    Falsche Norm angewendet

    DIN 1946-6 bei Schule. Personenbezug fehlt. Nachweis nicht akzeptiert.

  2. 02

    CO2 Steuerung übersehen

    Anlage läuft auf Volllast unabhängig von Belegung. Stromaufwand zu hoch.

  3. 03

    Schalldämpfer vergessen

    Klassenraum mit Lüftungsanlage hat 45 dB(A). Konzentration leidet, Lehrer beschweren sich.

  4. 04

    Reinigung nicht geplant

    Filter im Kanal werden nicht gewechselt. Hygiene Audit fällt durch.

Kosten im Nichtwohngebäude

Konzepte für Nichtwohngebäude beginnen bei rund 700 Euro für eine kleine Praxis, komplexe Gebäude liegen deutlich darüber. Die Anlagenkosten hängen von Größe und Nutzung ab. Die Werte sind Orientierungswerte, kein Angebot.

Praxis

Konzept ab rund 700 Euro. Anlage ab rund 8.000 Euro, je nach Personenzahl und Sonderräumen.

Büro mittelgroß

Konzept ab rund 1.200 Euro. Anlage ab rund 30.000 Euro für 30 bis 60 Arbeitsplätze.

Schule mit 18 Klassen

Konzept ab rund 1.500 Euro. Anlage ab rund 250.000 Euro inklusive Wärmerückgewinnung.

Hygiene und Wartung im Nichtwohngebäude

VDI 6038 gibt den Rahmen für die Hygiene in Nichtwohngebäuden vor. Schule, Büro und Praxis brauchen einen klaren Wartungsplan, weil Personenzahl und Schadstoffe höher sind als im Wohnbau.

Filtermanagement

Filter ePM10 50 für Außenluft, ePM1 70 in Räumen mit hoher Konzentration an feinen Partikeln. Wechsel halbjährlich oder bei Druckverlust über dem Grenzwert. Filterüberwachung über Differenzdrucksensor sinnvoll.

Reinigung Kanalsystem

Inspektion alle drei Jahre, Reinigung bei Bedarf. Kanaltüren ermöglichen den Zugang. Im Konzept Pflichtangabe.

Inbetriebnahme und Einregulierung

Nach Fertigstellung erfolgt eine Einregulierung der Volumenströme. Messprotokoll wird Bestandteil des Wartungsbuchs. Ohne Einregulierung sind Bilanzfehler die Regel.

Hygiene Audit alle drei Jahre

VDI 6038 verlangt eine wiederkehrende Hygieneprüfung im Drei Jahres Rhythmus. In Kindergärten und Schulen häufiger, alle zwei Jahre. Bei Auffälligkeiten Probennahme und Reinigung.

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Zur Software

Sie kennen die Anforderungen für Nichtwohngebäude. Im nächsten Schritt sehen Sie, welche Software die Berechnung professionell unterstützt.

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FAQ Lüftungskonzept Nichtwohngebäude

Welche Norm gilt für Nichtwohngebäude?

DIN EN 16798-3, ergänzt durch VDI 6038. DIN 1946-6 gilt nur für Wohngebäude.

Wie wird der Volumenstrom berechnet?

Personenbasiert. 30 m³/h pro Schüler in der Schule, 36 m³/h pro Mitarbeiter im Büro, bis 50 m³/h im Hörsaal.

Was kostet ein Konzept für eine Schule?

Ab rund 1.500 Euro, je nach Klassenanzahl. Komplette Anlagen ab 200.000 Euro im Bestand.

Welche CO2 Konzentration ist akzeptabel?

Unter 1.000 ppm gilt als gut. Ab 1.400 ppm wird Lüftung dringend empfohlen.

Welche Förderung gibt es?

BEG Nichtwohngebäude über das BAFA, KfW Programm 264 für Effizienzhaus Standards.

Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zum Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, Feuchteschutz, reduzierter Lüftung und Nennlüftung sowie nach DIN EN 16798-3 für Nichtwohngebäude.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 26. Oktober 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • DIN 1946-6 Wohnungslüftung
  • DIN EN 16798-3 Lüftung von Nichtwohngebäuden
  • BEG EM Förderlogik für Lüftungsanlagen
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 26. Oktober 2026.

KI und redaktionelle Prüfung

Recherche und Textentwurf werden durch KI Werkzeuge unterstützt, jede Seite wird vor Veröffentlichung von Burak gegen die genannten Quellen geprüft. Zahlen, Paragrafen und Normen werden bei jeder Aktualisierung gegen die Originalquelle abgeglichen.

Diese Seite ist redaktioneller Ratgeberinhalt, keine Rechtsberatung oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte gelten lüftungstechnische Normen, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz GEG) sowie Aussagen Ihrer Sachverständigen.

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