Pflicht im Neubau
DIN 1946-6 verlangt im Neubau eine vollständige Auslegung aller vier Lüftungsstufen. Es gibt keine Schwellwertregel wie im Bestand. Auch sehr kleine Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten unterliegen der Pflicht. Im Detail unterscheidet sich der Neubau vom Altbau durch das genaue Berechnungsverfahren und die häufige Wahl einer Anlage mit Wärmerückgewinnung. Vertiefung im Einfamilienhaus und zur Förderung. Glossar Wärmerückgewinnung und Luftdichtheit.
Was die Norm konkret fordert
Berechnung Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung. Dazu Verfahrenswahl, Auslegung der Komponenten und Bilanz je Wohneinheit. Im Neubau wird üblich das genaue Verfahren angewendet, weil Geometrie und Belegung präzise vorliegen.
Bezug zum GEG
Das Gebäudeenergiegesetz verlangt energieeffiziente Lüftung. Das Konzept liefert die Datengrundlage und verzahnt sich mit dem Energieausweis. Maßgeblich ist die n50 Vorgabe, die je nach Effizienzhaus Stufe variiert.
Bauantrag und Konzept
Manche Bauordnungen der Länder verlangen das Konzept als Anlage zum Bauantrag. Im Zweifel hilft eine Rücksprache mit der zuständigen Bauaufsicht. Die Praxis variiert nach Bundesland.
KfW Effizienzhaus und Lüftung
Im KfW Programm 261 verlangt der Förderer das Lüftungskonzept als Pflichtbestandteil. Die Effizienzhaus Stufen geben Anhalt zur Anlagenwahl. Bei höheren Stufen wird die mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung in der Praxis Standard.
| Stufe | Üblich Verfahren | Wärmerückgewinnung | Investition Anlage |
|---|---|---|---|
| EH 70 EE | Abluftanlage oder Zu Abluft | optional | 8.000 bis 15.000 Euro |
| EH 55 EE | Zu Abluft mit WRG | ja, ≥ 80 Prozent | 12.000 bis 20.000 Euro |
| EH 40 EE | Zu Abluft mit WRG | ja, ≥ 85 Prozent | 16.000 bis 25.000 Euro |
| EH 40 NH | Zu Abluft mit WRG, Quartiersanlage | ja, ≥ 85 Prozent | 20.000 bis 35.000 Euro |
Drei typische Anlagenkonzepte
Im Neubau dominieren drei Anlagenkonzepte. Die Wahl richtet sich nach Effizienzhaus Stufe, Komfortanspruch und Architektur.
Zentrale Zu Abluft
Ein Gerät versorgt alle Wohnungen über Kanalsystem. Höchster Komfort, höchste Investition. Standard im Mehrfamilienhaus mit zentraler Anlagentechnik.
Wohnungszentrale Zu Abluft
Ein Gerät je Wohnung im EFH oder MFH. Geringerer Kanalaufwand, individuelle Steuerung. Beliebt im Einfamilienhaus mit gehobenem Anspruch.
Dezentrale Geräte mit WRG
Wandeinbau, raumweise. Schnelle Nachrüstung, geringer Komfort gegenüber zentraler Lösung. Vorteil bei beengten Verhältnissen.
Auslegung im Neubau
Die Auslegung folgt dem genauen Verfahren. Eingang sind Geometrie, Personenzahl, Belegung, thermische Bedingungen und das geplante Anlagenkonzept.
Volumenströme
Eine 120 m² Wohnung benötigt im Standard rund 130 m³/h Nennlüftung. Bei vier Personen steigt der Wert auf 150 m³/h. Belastete Innenräume wie Hauswirtschaftsraum erhöhen die Bilanz weiter. Die Auslegung erfolgt raumweise und summiert sich je Wohnung.
Bilanzierung
Zu und Abluft müssen sich je Wohnung ausgleichen. Disbalance führt zu Druckunterschieden. Im Konzept steht die Bilanz tabellarisch. Üblich sind Toleranzen unter zehn Prozent zwischen Zu und Abluft.
Schalldämpfer und Akustik
Schallübertragung zwischen Räumen wird über Telefonieschalldämpfer gemindert. Im Mehrfamilienhaus zwischen Wohnungen Pflicht, im EFH zwischen Schlafräumen empfohlen. Schallpegel im Schlafzimmer unter 25 dB(A) Standard.
Praxisfall Effizienzhaus 55
Einfamilienhaus 142 m², KfW 55, drei Schlafzimmer, zwei Bäder. Bauherr plant gehobene Ausstattung mit Wärmerückgewinnung.
Anforderung
Wärmerückgewinnung min. 80 Prozent, geprüft nach DIN EN 13141. Auslegung im genauen Verfahren mit raumweiser Volumenstrombilanz. Schallpegel Schlafzimmer unter 25 dB(A).
Lösung
Wohnungszentrale Zu Abluft mit WRG, Volumenstrom 145 m³/h Nennlüftung. Lüftungsanlage 16.500 Euro, Lüftungskonzept 290 Euro, Inbetriebnahme inklusive Einregulierung. Telefonieschalldämpfer in den Wohnungstrennwänden.
Förderung
KfW Programm 261, Tilgungszuschuss 15 Prozent. Lüftungskonzept als Anlage zum Antrag, vom Energieeffizienzexperten plausibilisiert. Anlagenkomponenten zusätzlich förderfähig.
Vier häufige Fehler im Neubau
Beobachtet aus laufenden Projekten.
- 01
Anlage zu klein ausgelegt
Sparlogik schlägt zu, Volumenstrom reicht nicht für alle Räume. Nachträgliche Erweiterung teuer.
- 02
Wärmebrücken am Außenanschluss
Dichtbänder und Wärmedämmung des Außenanschlusses werden vergessen. Tauwasser am Bauteil.
- 03
Schalldämpfer fehlen
Nachhall und Übersprechen zwischen Räumen. Telefonieschalldämpfer in jeder Wohnungstrennwand.
- 04
Wartungsplan nicht hinterlegt
Filter werden nie gewechselt. Konzept enthält Wartungsintervalle als Pflichtteil.
Wirtschaftlichkeit der Anlagen
Die Wahl der Anlage wirkt sich über 20 Jahre Lebensdauer aus. Investition, Stromverbrauch, Wartung und Heizkostenersparnis gehören zur Bilanz. Die Wärmerückgewinnung amortisiert sich im Effizienzhaus 55 in zwölf bis fünfzehn Jahren.
Stromaufwand
Zu Abluft mit WRG verbraucht 30 bis 80 W dauerhaft. Bei kontinuierlichem Betrieb sind das 260 bis 700 kWh pro Jahr. Bei 30 Cent je kWh ergeben sich 80 bis 210 Euro pro Jahr.
Heizkostenersparnis
Wärmerückgewinnung von 85 Prozent senkt den Lüftungswärmeverlust deutlich. Bei einem Effizienzhaus 55 sind das im Schnitt 600 bis 900 Euro pro Jahr im Vergleich zu freier Lüftung.
Wartungskosten
Filtertausch und Anlagenwartung kosten jährlich 180 bis 320 Euro. Hygieneprüfung alle drei Jahre weitere 250 bis 450 Euro. Im Konzept werden die Kosten transparent dokumentiert.
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Ist im Neubau immer ein Konzept Pflicht?
Ja. Die Norm verlangt eine vollständige Auslegung ohne Schwellwert.
Welche Anlage passt am besten?
Im Neubau dominieren Zu Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung, im EFH oft wohnungszentral, im MFH oft zentral.
Was kostet die Anlage?
Je nach Effizienzhaus Stufe zwischen 8.000 und 35.000 Euro. Konzept selbst zwischen 290 und 690 Euro.
Welche Wärmerückgewinnung ist üblich?
Mindestens 80 Prozent, im Effizienzhaus 40 oft über 85 Prozent. Geprüft nach DIN EN 13141.
Förderung im Neubau?
Programm KfW 261. Tilgungszuschuss bis 25 Prozent je nach Effizienzhaus Stufe.