Überblick der Pflichtfälle
DIN 1946-6 nennt sechs typische Auslöser. Sobald einer eintritt, ist eine Lüftungsplanung Pflicht. Ohne Konzept droht Förderverlust, Streit mit Mietern oder Schaden an der Bausubstanz. Die Pflicht ist nicht im Sinne eines Bußgeldes formuliert, sondern als anerkannte Regel der Technik. Wer sich nicht daran hält, riskiert Haftung im Schadensfall. Bezug zu BAFA Förderung, Altbau Praxis sowie zu den Glossar Begriffen Feuchteschutz und DIN 1946-6.
Wo die Pflicht steht
Die Norm verweist auf die Notwendigkeitsprüfung. Sie ist Teil jeder Planung und greift vor der eigentlichen Auslegung. Wer sie überspringt, bekommt im Prüfprozess eine Rückfrage. Vertiefung in der Themenseite DIN 1946-6. Die Notwendigkeitsprüfung dokumentiert auch dann den Status, wenn die Pflicht nicht greift, weil Schwellwerte unterschritten sind.
Wann sie nicht greift
Reine Innenraummaßnahmen ohne Eingriff in die Hülle lösen keine Pflicht aus. Wer Bäder neu fliest oder Türen tauscht, bleibt außerhalb der Norm. Sobald Fenster, Dach oder Außenwände verändert werden, greift die Pflicht ab dem Schwellwert von einem Drittel. Auch der Tausch der Heizung ohne Hülleneingriff bleibt außerhalb der DIN 1946-6, kann aber andere Normen aktivieren.
Pflicht und Empfehlung
Die Norm trennt strikt Pflicht und Empfehlung. Pflichtfälle sind formal definiert. Empfehlungen entstehen aus der Praxis, etwa nach Schimmelschäden oder Mieterbeschwerden. Wer beides ernst nimmt, plant das Konzept als laufendes Thema und nicht als einmalige Hürde.
Pflicht bei Neubau
Im Neubau gilt die Pflicht uneingeschränkt. Die Norm verlangt eine vollständige Auslegung aller vier Lüftungsstufen. Es gibt keine Schwellwertregel wie im Bestand. Auch bei sehr kleinen Wohngebäuden mit zwei Wohneinheiten greift die Pflicht.
Welche Daten gehen ein
Geometrie, Personenzahl, Klimazone, geplantes Anlagenkonzept. Bei Effizienzhäusern fließt die geplante Dichtheit als Bemessungsgröße ein. Maßgeblich ist die n50 Vorgabe aus dem GEG, die je nach Effizienzhaus Stufe variiert.
Pflicht im KfW Effizienzhaus
Förderprogramme der KfW verlangen den Nachweis. Der Energieeffizienzexperte greift auf das Konzept zurück. Mehr unter Neubau. Im Programm 261 ist das Konzept Anlage zur Antragstellung, im Programm 297 ergänzt es die Bestätigung der Effizienzhaus Stufe.
Bauantrag
Manche Bauordnungen der Länder verlangen das Konzept als Anlage zum Bauantrag. Im Zweifel hilft eine Rücksprache mit der zuständigen Bauaufsicht. In Bayern und Baden Württemberg ist die Praxis verbreiteter als in nördlichen Bundesländern.
Pflicht beim Fenstertausch
Der häufigste Auslöser. Sobald mehr als ein Drittel der Fenster getauscht wird, greift die Pflicht. Die Bezugsgröße ist die Anzahl, nicht die Fläche. Diese Regel ist seit 2009 in der Norm verankert und seither unverändert.
| Anzahl Fenster gesamt | Schwellwert Drittel | Tausch ab |
|---|---|---|
| 6 | 2 | ab 3 Fenstern |
| 10 | 3,3 | ab 4 Fenstern |
| 14 | 4,7 | ab 5 Fenstern |
| 20 | 6,7 | ab 7 Fenstern |
| 30 | 10 | ab 11 Fenstern |
Praxis Bezug
Die häufigste Diskussion entzündet sich an Reihenhäusern mit zwölf Fenstern. Wer fünf tauscht, ist über dem Schwellwert, wer vier tauscht, knapp darunter. Vertiefung unter Fenstertausch. Die Drittel Regel ist eindeutig, doch in der Praxis wird sie häufig falsch angewendet.
Was als Tausch zählt
Komplettaustausch mit Blendrahmen ist eindeutig ein Tausch. Reine Glasreparatur oder Beschlagaustausch lösen keine Pflicht aus. Bei einem Wechsel der Glasart bei gleichem Blendrahmen greift die Pflicht in der Regel ebenfalls, weil sich die Luftdurchlässigkeit verändert.
Pflicht bei Dachsanierung
Wer mehr als ein Drittel des Daches in einem Einfamilienhaus dichter macht, löst die Pflicht aus. Der Schwellwert bezieht sich auf die Dachfläche gegen Außenluft. Im Mehrfamilienhaus wirkt die Sanierung nur auf die obersten Wohnungen, die Pflicht greift dennoch gebäudeweise.
Was als Sanierung zählt
Aufdachdämmung, Zwischensparrendämmung mit neuer Dampfbremse, vollständige Eindeckung mit dichten Bahnen. Reine Eindeckung ohne Dichtigkeitsverbesserung zählt nicht. Auch der Austausch der Dachfenster fällt in diese Kategorie, sofern mehr als ein Drittel der Dachfenster getauscht wird.
Mehrfamilienhaus
Im Mehrfamilienhaus wirkt sich die Dachsanierung nur auf die obersten Wohnungen aus. Die Pflicht greift dennoch, weil die Hülle dichter wird. Die Risikobewertung im Konzept klärt, ob auch Wohnungen darunter Lüftungsbedarf haben.
Kombination Fenster und Dach
Wer Fenster und Dach gleichzeitig saniert, kommt schnell über beide Schwellwerte. Im Konzept wird die Doppelpflicht offen dokumentiert. Förderlich ist die Bündelung in einem iSFP, der die Maßnahmen zeitlich aufeinander abstimmt.
Bezug zu GEG und BAFA
Das Gebäudeenergiegesetz und die BAFA Förderprogramme nehmen Bezug auf DIN 1946-6. Wer fördert, fordert das Konzept. Die Verzahnung zwischen Norm und Förderung ist eng.
GEG
Gebäudeenergiegesetz fordert energieeffiziente Lüftung in Verbindung mit Wärmedämmung. Das Lüftungskonzept liefert die Datengrundlage. Glossar GEG.
BAFA
Bundesamt verlangt das Konzept als Bestandteil der BEG Einzelmaßnahmen. Glossar BAFA. Ohne Konzept keine Auszahlung.
KfW
Effizienzhaus Programme verlangen den Nachweis ebenfalls. Im Programm 261 ist er Pflichtbestandteil der Antragsunterlagen. Bei Tilgungszuschüssen wird er ebenfalls geprüft.
Häufige Streitpunkte
Drei Punkte tauchen in jeder Beratung auf. Wer sie kennt, geht entspannter in die Sanierung.
- 01
Drittel knapp unterschritten
Wer absichtlich unter dem Schwellwert bleibt, riskiert Schimmel an der dichten Hülle. Risikobewertung im Konzept klärt den Fall.
- 02
Mietminderung
Bewohner können bei Schimmel mindern, wenn die Pflicht zur Lüftung nicht erfüllt war. Konzept schützt rechtlich und schafft Klarheit gegenüber Mietern.
- 03
Versicherung
Gebäudeversicherer prüfen bei Wasserschäden die Einhaltung anerkannter Regeln. Fehlt das Konzept, drohen Leistungsstreit und Selbstbehalt.
- 04
Käuferanfragen
Beim Verkauf saniert wirkender Häuser fragen Käufer zunehmend nach dem Lüftungskonzept. Wer keines hat, verliert Verhandlungsspielraum.
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Zur DIN 1946-6
Sie kennen die Pflichtfälle. Im nächsten Schritt vertiefen Sie die Norm DIN 1946-6 selbst, ihre Lüftungsstufen und die Auslegung.
Zur DIN 1946-6FAQ Lüftungskonzept Pflicht
Wann ist ein Lüftungskonzept zwingend Pflicht?
Bei Neubau und sobald mehr als ein Drittel der Fenster getauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche saniert wird.
Gilt die Pflicht auch ohne Förderung?
Ja. Pflicht ergibt sich aus der Norm und der anerkannten Regel der Technik, nicht aus dem Förderantrag.
Was passiert ohne Konzept?
Förderverlust beim BAFA, Streit bei Schimmelschäden, Probleme mit der Gebäudeversicherung. Das Konzept ist die Absicherung.
Wer haftet im Streitfall?
Im Mietverhältnis der Eigentümer, im Eigenheim der Eigentümer selbst. Bauherr und Planer haften gemeinsam, wenn die Pflicht ignoriert wurde.
Reicht ein einmaliges Konzept dauerhaft?
Solange die Hülle nicht erneut verändert wird, ja. Bei späteren Maßnahmen ist eine Aktualisierung sinnvoll.