iSFP individueller Sanierungsfahrplan

iSFP, der 5 Prozent Bonus für Sanierer.

Den individuellen Sanierungsfahrplan kennt nicht jeder, dabei ist er der schnellste Hebel in der BAFA Förderung. Wer einmal einen iSFP in der Schublade hat, bekommt auf fast jede spätere Einzelmaßnahme 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss, und das fünfzehn Jahre lang. Diese Seite erklärt die Spielregeln, ohne Marketing.

Was der iSFP ist und was er nicht ist

Der iSFP ist die standardisierte Endform der BAFA geförderten Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Entwickelt zwischen 2015 und 2017 von dena, ifeu und Passivhaus Institut, seit 1. Juli 2017 BAFA gefördert, seit 2023 der einzige anerkannte Berichtstyp im EBW Programm.

Zwei Dokumente, ein Auftrag

Sie bekommen am Ende zwei Hefte. Mein Sanierungsfahrplan ist die grafische Übersicht: Ist Zustand, Sanierungspakete in Reihenfolge, Kosten und Einsparung pro Paket. Die Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen vertieft dann jedes einzelne Bauteil mit technischen Anforderungen, Investition und Förderhinweisen.

Die Berichtsform ist bundesweit einheitlich. Wer einen iSFP gesehen hat, kennt alle. Das ist Absicht: BAFA, KfW und Banken sollen das Dokument auf den ersten Blick einordnen können.

Was der iSFP nicht leistet

Der iSFP ersetzt nicht das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Er führt Lüftung als Maßnahmenpaket auf, mit Hinweis auf eine spätere Auslegung. Die rechtssichere Auslegung mit Volumenströmen, Verfahrenswahl und Bilanz je Wohneinheit folgt separat in einem Lüftungskonzept. Bei großflächigen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist zusätzlich eine Heizlastberechnung für Lüftungsanlagen sinnvoll, damit Vorerwärmung der Außenluft und Restheizlast je Raum sauber zusammenpassen. Wer das vorher weiß, spart sich den späteren Schreckmoment beim BAFA Antrag.

Auch die statische, brandschutztechnische oder hydraulische Detailplanung ist nicht im iSFP enthalten. Er ist Sanierungsstrategie, kein Ausführungsplan.

Der 5 Prozent Bonus, im Detail

Mit iSFP erhöht sich der BEG Einzelmaßnahmen Zuschuss um 5 Prozentpunkte. Aus 15 werden 20 Prozent. Gleichzeitig steigt der maximale förderfähige Investitionsbetrag pro Wohneinheit und Kalenderjahr von 30.000 Euro auf 60.000 Euro. Wer das Investment auch unter dem Gesichtspunkt Werterhalt betrachtet, lässt die Marktwertentwicklung vom Makler begleitend einordnen, gerade im Raum Köln und Umgebung.

Worauf der Bonus greift

Förderfähig sind Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), Anlagentechnik außerhalb der Heizung, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Heizungsoptimierung. Der Bonus läuft auf jede dieser Maßnahmen, sofern sie im iSFP empfohlen ist. Bei Hülle-Maßnahmen ist parallel der Wärmeschutznachweis nach GEG Pflicht, bei Heizungsoptimierung lohnt eine aktuelle Heizlastberechnung. Wer parallel den Energieausweis braucht, findet eine Übersicht zu zugelassenen Ausstellern.

Worauf der Bonus nicht greift

Ausgenommen sind seit 2024 alle Heizungsanlagen (laufen ausschließlich über die KfW im Programm 458, Heizungstausch im Bestand), Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen sowie Fachplanung und Baubegleitung. Wer nur die Heizung tauscht, bekommt mit iSFP also keine 5 Prozent extra. Wer Hülle, Lüftung oder Hülle plus Heizung kombiniert, schon.

Was die iSFP Erstellung kostet

Die BAFA fördert die iSFP Erstellung selbst, gestaffelt nach Gebäudegröße. Stand 2026, gültig nach der EBW Reform 2023 und den Anpassungen vom April 2025.

Gebäudetyp BAFA Zuschuss Höchstbetrag Bonus
Ein- und Zweifamilienhaus 50 Prozent des Honorars 650 Euro kein Bonus
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten 50 Prozent des Honorars 850 Euro kein Bonus
WEG mit Eigentümerversammlung wie oben wie oben + 250 Euro WEG Bonus

Marktübliche Honorare für ein Einfamilienhaus liegen zwischen 800 und 1.300 Euro brutto. Nach Abzug der Förderung bleibt ein Eigenanteil zwischen 150 und 650 Euro, abhängig vom Beraterhonorar. Seit 1. April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss ausschließlich an die Auftraggeber direkt aus, das volle Honorar geht zunächst an den Berater.

Fünfzehn Jahre Zeit, nicht alles muss umgesetzt werden

Der iSFP Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach Ausstellung des iSFP umgesetzt werden. Niemand muss alle empfohlenen Pakete in die Tat umsetzen. Schon mit der ersten Maßnahme greift der Bonus. Wer das Dokument nach drei Jahren wieder herauskramt und das Dach dämmt, bekommt die 5 Prozent ohne Nachfrage.

Wichtig ist nur, dass die ausgeführte Maßnahme im iSFP Maßnahmenkatalog steht. Was nicht drin ist, löst keinen Bonus aus. Das passiert in der Praxis gelegentlich, wenn ein Bauherr spontan den Heizkörper tauscht, statt die Hülle anzufassen. Hier hilft nur, den iSFP gemeinsam mit dem Berater rechtzeitig zu ergänzen.

Antragsweg in sieben Schritten

Reihenfolge ist heikel. Wer die Maßnahme vor dem BEG Antrag beauftragt, verliert die Förderung. Halten Sie sich an die Schrittfolge.

  1. 01

    Berater wählen

    Energieeffizienz Experte aus der dena Liste für Wohngebäude EBW. Liste auf energie-effizienz-experten.de.

  2. 02

    EBW Antrag

    Vor Beratungsbeginn beim BAFA. Berater stellt im Vollmachtsverfahren.

  3. 03

    iSFP erstellen

    Bestandsaufnahme, Maßnahmenpakete, Übergabe der zwei Dokumente.

  4. 04

    Verwendungsnachweis EBW

    Auszahlung der iSFP Förderung direkt an die Auftraggeber.

  5. 05

    BEG EM Antrag

    Vor Beauftragung des Fachunternehmens. Inklusive BzA des Energieeffizienz Experten und Verweis auf den iSFP.

  6. 06

    Maßnahme umsetzen

    Fachunternehmererklärung einholen, anschließend Technischer Projektnachweis durch den Berater.

  7. 07

    Verwendungsnachweis BEG

    TPN ID einreichen, Auszahlung Zuschuss inklusive 5 Prozent Bonus.

iSFP und Lüftungskonzept, das Zusammenspiel

Hier wird regelmäßig Geld liegen gelassen. Der iSFP nennt Lüftung als Paket, das eigentliche Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist aber eine eigene Leistung. Sobald Fenster oder Dach in nennenswertem Umfang erneuert werden, ist die Drittel Regel im Spiel und das Konzept wird Pflicht.

Die saubere Reihenfolge: Erst iSFP, weil er das Gesamtbild festhält und den Bonus aktiviert. Dann Lüftungskonzept, sobald die konkrete Maßnahme an Hülle oder Fenstern startet. Beide Dokumente gehen gemeinsam in den BEG Antrag. Ergebnis: 20 Prozent Zuschuss auf die Lüftungsanlage und ein prüffähiger Nachweis nach DIN 1946-6 in einem Aufwasch.

Wer das nicht trennt, riskiert eine Rückfrage vom BAFA und im schlimmsten Fall eine Antragsablehnung. Der Energieeffizienz Experte fürs iSFP ist nicht automatisch der Lüftungsplaner. Im Konzept rechnet der Lüftungsplaner Volumenströme, wählt das Verfahren und dokumentiert die Bilanz je Wohneinheit. Der iSFP weist darauf hin, ersetzt es aber nicht.

Ein Lüftungskonzept online kostet bei uns ab 149 Euro für ein Einfamilienhaus, das passt in jeden iSFP Maßnahmenrahmen ohne große Diskussion.

Wo iSFP Anträge regelmäßig scheitern

Sechs Fehler tauchen in der Beratungspraxis immer wieder auf. Wer sie kennt, spart sich Wochen Diskussion mit dem BAFA.

Fehler 1

Vorhabenbeginn vor Antrag

Häufiger Fehler. Der BEG Antrag muss vor der Auftragsvergabe an den Fachbetrieb gestellt sein. Ein Tag zu spät, Förderung weg.

Fehler 2

Maßnahme nicht im iSFP

Nur was im iSFP empfohlen ist, löst den 5 Prozent Bonus aus. Spontane Maßnahmen außerhalb der Empfehlung gehen leer aus.

Fehler 3

iSFP nachträglich

Ein nach Maßnahmenbeginn erstellter iSFP berechtigt nicht zum Bonus für bereits umgesetzte Maßnahmen. Reihenfolge zählt.

Fehler 4

Wirksamkeit überschritten

Maßnahmen aus iSFPs, die älter als 15 Jahre sind, lösen keinen Bonus mehr aus. Bei alten Plänen vorher gegenchecken.

Fehler 5

Falsches Förderprogramm

Heizungstausch läuft seit 2024 ausschließlich über KfW Programm 458, nicht BAFA BEG EM. iSFP Bonus greift hier nicht.

Fehler 6

Berater nicht in Liste

Beratung durch nicht gelistete Energieberater ist nicht förderfähig. Vorher in der dena EE Liste prüfen.

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Lüftungskonzept zum iSFP dazubestellen

Wenn der iSFP eine Sanierung vorsieht, kommt das Lüftungskonzept fast immer mit. Wir liefern den prüffähigen Nachweis nach DIN 1946-6 in fünf Werktagen, ab 149 Euro für das Einfamilienhaus.

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Häufige Fragen

Wie lange ist ein iSFP gültig?

Der Bonus auf BEG Maßnahmen gilt 15 Jahre nach Ausstellungsdatum. Innerhalb dieser Frist können einzelne Maßnahmen aus dem iSFP umgesetzt werden, der 5 Prozent Bonus läuft jedes Mal mit.

Lohnt sich der iSFP, wenn ich nur ein Fenstertausch plane?

Wenn der Eigenanteil des iSFP zwischen 150 und 650 Euro liegt und allein der Fenstertausch im fünfstelligen Bereich liegt, holt der 5 Prozent Bonus die Beratungskosten meist mehr als zurück. Die Rechnung lohnt schon ab einer einzigen größeren Maßnahme.

Bekomme ich den Bonus auch ohne komplette iSFP Umsetzung?

Ja. Es müssen nicht alle empfohlenen Maßnahmen ausgeführt werden. Der Bonus wird ab der ersten Maßnahme gewährt und wird nicht zurückgefordert, wenn der Plan unvollständig bleibt.

Brauche ich einen iSFP für die Heizungsförderung?

Nein. Der Heizungstausch läuft seit Anfang 2024 über die KfW im Programm 458. Der 5 Prozent iSFP Bonus greift dort nicht. Sinnvoll bleibt der iSFP trotzdem, wenn parallel die Hülle oder die Lüftung gefördert werden soll.

Ersetzt der iSFP das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6?

Nein. Der iSFP führt Lüftung als Maßnahmenpaket auf, ohne die rechtssichere Auslegung. Sobald mehr als ein Drittel der Fenster oder der Dachfläche saniert wird, ist nach DIN 1946-6 ein eigenes Lüftungskonzept nötig.

Wer darf einen iSFP erstellen?

Nur Energieeffizienz Experten, die in der dena Liste für Wohngebäude EBW eingetragen sind. Die Liste ist öffentlich auf energie-effizienz-experten.de einsehbar.

Was kostet ein iSFP für ein Einfamilienhaus?

Brutto liegen marktübliche Honorare zwischen 800 und 1.300 Euro. Nach 50 Prozent BAFA Zuschuss bis 650 Euro bleibt ein Eigenanteil von rund 150 bis 650 Euro, je nach Berater.

Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zum Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, Feuchteschutz, Reduziert- und Nennlüftung sowie nach DIN EN 16798-3 für Nichtwohngebäude.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 9. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • DIN 1946-6 Wohnungslüftung
  • DIN EN 16798-3 Nichtwohngebäude-Lüftung
  • GEG § 13 Mindestanforderungen
  • BEG EM Förderlogik für Lüftungsanlagen
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.

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